Ceterum postulandis reis tam continuus annus fuit ut feriarum latinarum diebus praefectum urbis drusum, auspicandi gratia tribunal ingressum, adierit calpumius salvianus in sextum marium: quod a caesare palam in crepitum causa exilii salviano fuit.
von lotte.x am 25.03.2018
In jenem Jahr gab es eine so unablässige Reihe von Anklagen, dass Calpurnius Salvianus selbst während des lateinischen Festes, als Drusus, der Stadtpräfekt, gerade erst seinen Sitz auf dem Gerichtspodium zur feierlichen Eröffnung eingenommen hatte, gegen Sextus Marius vorging. Dies brachte Salvianus eine öffentliche Rüge des Kaisers ein und führte zu seiner Verbannung.
von dominik864 am 19.02.2021
Überdies war das Jahr für die Verfolgung von Angeklagten derart durchgängig, dass während der Tage des lateinischen Festes Drusus, der Stadtpräfekt, der das Tribunal zum Zwecke der Opferschau betreten hatte, von Calpurnius Salvianus in Bezug auf Sextus Marius angesprochen wurde: Was Caesar öffentlich rügte, wurde zur Ursache für Salvianus' Verbannung.