Meum fuit cum causa accedere ad accusandum: quae causa fuit honestior, quam a tam inlustri provincia defensorem constitui et deligi?
von markus.956 am 27.02.2016
Es war meine Sache, mit Grund vorzutreten und Anklage zu erheben: Ein Grund, der ehrenhafter nicht sein konnte, als von einer so ruhmreichen Provinz zum Verteidiger bestellt und auserwählt zu werden.