Et quoniam de religionibus tractabatur, dilatum nuper responsum adversus servium maluginensem flaminem dialem prompsit caesar recitavitque decretum pontificum, quotiens valetudo adversa flaminem dialem incessisset, ut pontificis maximi arbitrio plus quam binoctium abesset, dum ne diebus publici sacrificii neu saepius quam bis eundem in annum; quae principe augusto constituta satis ostendebant annuam absentiam et provinciarum administrationem dialibus non concedi.
von lejla.956 am 14.01.2022
Und da über religiöse Angelegenheiten verhandelt wurde, brachte Caesar die kürzlich verzögerte Antwort gegen Servius Maluginensis, den Flamen Dialis, vor und verlas das Dekret der Pontifizes, dass der Flamen Dialis bei ungünstiger Gesundheit nach Ermessen des Pontifex Maximus mehr als zwei Nächte abwesend sein dürfe, vorausgesetzt, nicht an Tagen öffentlicher Opfer und nicht öfter als zweimal im selben Jahr; diese unter Princeps Augustus festgelegten Bestimmungen zeigten hinreichend, dass jährliche Abwesenheit und Provinzverwaltung den Diales nicht gewährt wurden.
von kristof.955 am 08.07.2017
Während einer Diskussion über religiöse Angelegenheiten präsentierte der Kaiser seine verzögerte Antwort bezüglich des Falls von Servius Maluginensis, des Hohepriesters des Jupiter. Er verlas ein Dekret des Priesterkollegiums, das besagte, dass der Hohepriester des Jupiter bei Krankheit mit Erlaubnis des Oberpriesters mehr als zwei Nächte abwesend sein durfte, jedoch nicht während öffentlicher Feste und nicht mehr als zweimal pro Jahr. Diese Regeln, die während der Regierungszeit des Augustus festgelegt wurden, zeigten deutlich, dass jahrelange Abwesenheiten und Provinzverwaltungen für Jupiters Priester nicht erlaubt waren.