Sin flagitia et facinora sine modo sunt, suppliciis ac remediis principis moderatio maiorumque et vestra exempla temperat et vana a scelestis, dicta a maleficiis differunt, est locus sententiae per quam neque huic delictum impune sit et nos clementiae simul ac severitatis non paeniteat.
von magdalena.l am 28.02.2019
Wenn jedoch Verbrechen und Vergehen keine Grenzen mehr kennen, bringen die Mäßigung des Herrschers sowie die Präzedenzfälle unserer Vorfahren und von euch die Bestrafungen und Korrekturen ins Gleichgewicht. Und da es einen Unterschied gibt zwischen leeren Worten und tatsächlichen Verbrechen, zwischen Reden und schädlichen Handlungen, können wir ein Urteil fällen, das weder diese Verfehlung ungestraft lässt noch uns reuen lässt, sowohl Gnade als auch Strenge gezeigt zu haben.
von benjamin911 am 24.07.2020
Wenn aber Verbrechen und Missetaten ohne Grenzen sind, so mäßigt die Mäßigung des Herrschers und die Beispiele unserer und eurer Vorfahren die Strafen und Heilmittel, und leere Dinge unterscheiden sich von bösen, Worte von bösen Taten, so gibt es einen Urteilsspruch, durch den weder dieses Vergehen ungestraft bleiben noch wir Reue über Milde und Strenge empfinden sollen.