Si quid hostile ingruat, quem iustius arma oppositurum quam qui legati auctoritatem et propria mandata acceperit.
von eliana.f am 03.08.2015
Wenn irgendeine feindselige Handlung droht, wer hätte mehr Recht zum Widerstand als derjenige, der sowohl die Autorität eines Gesandten als auch seine eigenen spezifischen Weisungen erhalten hat?
von nikolas.906 am 29.03.2018
Wenn etwas Feindseliges droht, wer würde die Waffen gerechter entgegensetzen als derjenige, der die Autorität eines Legaten und seine eigenen Aufträge erhalten hat?