Nam censuit in quinquennium magistratuum comitia habenda, utque legionum legati, qui ante praeturam ea militia fungebantur, iam tum praetores destinarentur, princeps duodecim candidatos in annos singulos nominaret.
von anna976 am 04.06.2019
Er schlug vor, dass die Wahlen der Magistrate für fünf Jahre abgehalten werden sollten, und dass die Legionslegaten, die vor der Prätur diesen Militärdienst verrichtet hatten, bereits zu diesem Zeitpunkt zu Prätoren bestimmt werden sollten, und dass der Princeps zwölf Kandidaten für einzelne Jahre nominieren sollte.
von jona.9886 am 08.06.2024
Er schlug vor, dass Wahlen für Magistrate für einen Zeitraum von fünf Jahren abgehalten werden sollten, dass Legionskommandeure, die vor ihrer Prätur militärisch gedient hatten, sofort als Prätoren benannt werden sollten, und dass der Kaiser jährlich zwölf Kandidaten nominieren sollte.