Nam censuit in quinquennium magistratuum comitia habenda, utque legionum legati, qui ante praeturam ea militia fungebantur, iam tum praetores destinarentur, princeps duodecim candidatos in annos singulos nominaret.
von jona.9886 am 08.06.2024
Er schlug vor, dass Wahlen für Magistrate für einen Zeitraum von fünf Jahren abgehalten werden sollten, dass Legionskommandeure, die vor ihrer Prätur militärisch gedient hatten, sofort als Prätoren benannt werden sollten, und dass der Kaiser jährlich zwölf Kandidaten nominieren sollte.