Valuit tamen intercessio, quia divus augustus immunis verberum histriones quondam responderat, neque fas tiberio infringere dicta eius.
von christine.b am 30.07.2018
Die Intervention setzte sich durch, weil der göttliche Augustus die Schauspieler einst von Prügelstrafen befreit hatte und es Tiberius nicht zustand, dessen Anordnungen zu brechen.
von marleene.a am 06.01.2023
Der Einspruch war erfolgreich, da Augustus zuvor verfügt hatte, dass Schauspieler nicht ausgepeitscht werden dürften, und Tiberius nicht gegen die Entscheidungen seines Vorgängers verstoßen durfte.