Non abscessere quintani unetvicesimanique donec isdem in aestivis contracta ex viatico amicorum ipsiusque caesaris pecunia persolveretur.
von nickolas.9937 am 23.04.2016
Die Fünfte und Einundzwanzigste Legion verließen ihr Lager nicht, bevor nicht das aus dem Reisegeld der Freunde und Caesars selbst gesammelte Geld in demselben Sommerlager vollständig ausgezahlt worden war.
von liam.x am 07.05.2014
Die Soldaten der Fünften und Einundzwanzigsten Legion weigerten sich zu gehen, bis ihnen ihre vollständige Bezahlung ausgezahlt wurde, die aus den Reisegeldern ihrer Freunde und Caesars eigenem Geld während ihres Sommerlagers zusammengetragen worden war.