Hunc heredem a matre sub condicione institutum, si de potestate patris exisset, manu emisit brevique, ut creditum est, interemit, insimulatum insuper parricidii et quasi paratum ad scelus venenum ex conscientia hausisset.
von elyas857 am 27.01.2016
Dieser, von seiner Mutter unter der Bedingung zum Erben eingesetzt, dass er aus der Gewalt seines Vaters ausscheiden würde, wurde freigelassen und kurz darauf, wie man glaubte, getötet, zudem des Vatermordes beschuldigt und gleichsam für das Verbrechen vorbereitet, hatte er aus Schuldbewusstsein Gift getrunken.
von noel837 am 07.06.2016
Er befreite diesen Mann, der von seiner Mutter unter der Bedingung zum Erben eingesetzt worden war, dass er die väterliche Gewalt verlasse, und tötete ihn dann, wie man glaubt, kurz darauf. Der Mann wurde zudem des Verwandtenmordes beschuldigt und trank angeblich aus Gewissensbissen Gift, als er bereit war, das Verbrechen zu begehen.