Quem cum morbo et intemperantia perisse existimaret, ut tandem ueneno interemptum fraude liuillae uxoris atque seiani cognouit, neque tormentis neque supplicio cuiusquam pepercit, soli huic cognitioni adeo per totos dies deditus et intentus, ut rhodiensem hospitem, quem familiaribus litteris romam euocarat, aduenisse sibi nuntiatum torqueri sine mora iusserit, quasi aliquis ex necessariis quaestioni adesset, deinde errore detecto et occidi, ne uulgaret iniuriam.
von hassan.o am 18.07.2016
Den, den er zunächst für durch Krankheit und Ausschweifung gestorben hielt, als er schließlich erfuhr, dass er durch die Arglist seiner Frau Liuilla und des Seianus vergiftet worden war, verschonte er weder durch Folter noch durch Bestrafung irgendeines Menschen, diesem Verhör allein derart über ganze Tage hingegeben und zugeneigt, dass er einen rhodischen Gast, den er durch vertraute Briefe nach Rom gerufen hatte, sobald dessen Ankunft gemeldet wurde, ohne Verzug zu foltern befahl, als ob jemand von den für die Untersuchung Notwendigen anwesend wäre, und dann, nachdem der Irrtum erkannt worden war, auch zu töten befahl, damit er das Unrecht nicht verbreite.
von finnja.n am 29.05.2021
Obwohl er zunächst glaubte, der Tod sei durch Krankheit und Ausschweifung verursacht worden, verschonte er niemanden von Folter oder Bestrafung, als er schließlich entdeckte, dass Gift in einem Komplott seiner Frau Livia und Sejanus verwendet worden war. Er vertiefte sich so vollständig in diese Untersuchung und arbeitete den ganzen Tag daran, dass er, als ihm gemeldet wurde, ein Gast aus Rhodos sei angekommen - den er durch freundschaftliche Briefe nach Rom eingeladen hatte - sofort dessen Folterung anordnete und annahm, es sei jemand, den er für die Befragung benötigte. Nachdem er seinen Irrtum erkannt hatte, ließ er den Mann hinrichten, um zu verhindern, dass dieser von diesem Unrecht erzählen könnte.