Suchen
Interdictum ne capite damnatos propinqui lugerent.
‹ Vorherige Textstelle oder Nächste Textstelle ›
von nikita.969 am 19.04.2023Angehörigen war es verboten, hingerichtete Gefangene zu betrauern.
von lisa.n am 08.03.2014Es war verboten, dass Verwandte die zum Tode Verurteilten betrauerten.
Wortschatz · Textstellen · Datenschutz · Impressum