Testamentum quoque eius pro irrito habuit omnisque amicitias et familiaritates, etiam quibus ea funeris sui curam moriens demandauerat, intra breue tempus afflixit, uno ex iis, equestris ordinis uiro, et in antliam condemnato.
von dorothea.z am 09.03.2024
Er erklärte sein Testament für ungültig und zerstörte innerhalb kurzer Zeit alle Freundschaften und engen Beziehungen, selbst jene, denen er im Sterben die Sorge für seine Bestattung anvertraut hatte. Einen von ihnen, einen Mann des Ritterordens, verurteilte er sogar zur Wasserfolter.
von liv848 am 26.03.2022
Er erklärte sein Testament für ungültig und zerstörte innerhalb kurzer Zeit alle seine Freundschaften und engen Beziehungen, einschließlich derjenigen zu Personen, denen er sterbend die Sorge für seine Bestattung anvertraut hatte. Einer von ihnen, ein Mann aus dem Ritterstand, wurde sogar zur Arbeit an der Wassermühle verurteilt.