Instanti saepius, ut ciuitate donatum in decurias adlegeret, negauit alia se condicione adlecturum, quam si pateretur ascribi albo extortum id sibi a matre.
von aylin.l am 21.09.2017
Als man ihn wiederholt drängte, einen neu eingebürgerten Bürger in die Amtsgremien aufzunehmen, weigerte er sich, die Ernennung vorzunehmen, es sei denn, der Mann würde sich damit einverstanden erklären, dass es zu Protokoll gegeben werde, dass seine Mutter ihn dazu gezwungen habe.
von luise.959 am 28.06.2024
Demjenigen, der ihn häufiger drängte, einen mit dem Bürgerrecht Ausgestatteten in die Decurien aufzunehmen, verweigerte er die Aufnahme unter jeder anderen Bedingung, als dass er gestatte, in das Register eingetragen zu werden mit dem Vermerk, dies sei ihm von seiner Mutter abgenötigt worden.