Corripuit consulares exercitibus praepositos, quod non de rebus gestis senatui scriberent quodque de tribuendis quibusdam militaribus donis ad se referrent, quasi non omnium tribuendorum ipsi ius haberent.
von lio.j am 07.10.2022
Er tadelte die konsularen Beamten, die mit Armeen betraut waren, weil sie dem Senat nicht über vollbrachte Taten berichteten und weil sie ihm Angelegenheiten bezüglich bestimmter militärischer Auszeichnungen vorlegten, als hätten sie selbst nicht das Recht, Auszeichnungen zu vergeben.
von joel.q am 08.09.2020
Er tadelte die ehemaligen Konsuln, die Armeen befehligten, weil sie dem Senat keine Berichte über ihre Erfolge erstatteten und weil sie seine Erlaubnis für militärische Auszeichnungen einholten, als hätten sie nicht selbst die Befugnis, solche Auszeichnungen zu verleihen.