Templa, flamines, sacerdotes decerni sibi prohibuit, etiam statuas atque imagines nisi permittente se poni; permisitque ea sola condicione, ne inter simulacra deorum sed inter ornamenta aedium ponerentur.
von wilhelm.u am 24.03.2022
Er verbot, dass Tempel, besondere Priester und Priesterämter zu seinen Ehren eingerichtet würden, und erlaubte nicht, dass Statuen und Porträts von ihm ohne seine Erlaubnis aufgestellt wurden. Wenn er sie erlaubte, geschah dies nur unter der Bedingung, dass sie unter Gebäudeschmuck und nicht zwischen den Götterbildern platziert würden.
von amir853 am 20.03.2017
Tempel, Flamines, Priester für sich selbst zu beschließen, verbot er, ebenso Statuen und Bilder, es sei denn mit seiner Erlaubnis sollten sie aufgestellt werden; und er erlaubte sie nur unter der Bedingung, dass sie nicht unter den Bildnissen der Götter, sondern unter den Verzierungen der Gebäude aufgestellt würden.