Adduntur his atrociora nec incertis auctoribus: ad visendum interfectae cadaver accurrisse, contrectasse membra, alia vituperasse, sitique interim oborta bibisse.
von victor.q am 11.07.2021
Zu diesen Dingen werden noch grauenvolle Dinge hinzugefügt, und zwar von nicht unglaubwürdigen Quellen: [dass er] zur Besichtigung der Leiche der ermordeten Frau eilte, die Gliedmaßen berührte, andere Teile kritisierte und, nachdem inzwischen Durst aufgekommen war, trank.
von bela.952 am 14.05.2020
Noch schlimmere Anschuldigungen folgten von glaubwürdigen Quellen: Man behauptete, er sei eilig zum Leichnam der ermordeten Frau gelaufen, habe deren Gliedmaßen berührt, einzelne Körperteile kritisch begutachtet und als ihn während dessen der Durst überkam, etwas getrunken.