At in iure dicendo cum de proprietate iumenti quaereretur, levibus utrimque argumentis et testibus ideoque difficili coniectura veritatis, ita decrevit ut ad lacum, ubi adaquari solebat, duceretur capite involuto atque ibidem revelato, eius esset, ad quem sponte se a potu recepisset.
von nicole852 am 26.03.2019
Bei der Rechtsprechung über den Besitz eines Arbeitstiers, als die Argumente und Zeugen auf beiden Seiten schwach waren und es schwierig war, die Wahrheit zu ermitteln, traf er folgende Entscheidung: Das Tier sollte zum See geführt werden, an dem es normalerweise trank, mit verhülltem Kopf, und dort dann enthüllt werden. Derjenige, zu dem das Tier nach dem Trinken von selbst zurückkehrte, sollte als rechtmäßiger Besitzer erklärt werden.
von jan.e am 14.04.2016
Aber bei der Rechtsprechung, als über den Besitz eines Lasttiers verhandelt wurde, wobei nur leichte Argumente und Zeugenaussagen vorlagen und daher die Wahrheit nur schwer zu erschließen war, verfügte er so: Das Tier solle zum See geführt werden, an dem es zu trinken pflegte, mit verhülltem Kopf, und dort solle der Kopf enthüllt werden, und es gehöre demjenigen, zu dem es von selbst nach dem Trinken zurückkehren würde.