Non temere quis punitus insons reperietur, nisi absente eo et ignaro aut certe invito atque decepto.
von karolina.909 am 17.05.2014
Ein unschuldiger Mensch wird selten bestraft worden sein, es sei denn, er war abwesend, ahnungslos oder definitiv unwillig und getäuscht.
von charlie.961 am 06.05.2014
Nicht leichtfertig wird jemand bestraft werden, der unschuldig ist, es sei denn in seiner Abwesenheit und Unkenntnis oder jedenfalls gegen seinen Willen und durch Täuschung.