Inter quae, consternata publi clodi caede re publica, cum senatus unum consulem nominatimque gnaeum pompeium fieri censuisset, egit cum tribunis plebis collegam se pompeio destinantibus, id potius ad populum ferrent, ut absenti sibi, quandoque imperii tempus expleri coepisset, petitio secundi consulatus daretur, ne ea causa maturius et inperfecto adhuc bello decederet.
von jannick869 am 20.08.2023
Unter diesen Ereignissen, als die Republik durch die Ermordung des Publius Clodius in Unordnung geraten war und der Senat beschlossen hatte, dass es nur einen Konsul geben solle, und zwar ausdrücklich Gnaeus Pompeius, verhandelte er mit den Volkstribunen, die ihn als Kollegen des Pompeius vorsahen, dass sie vielmehr dem Volk vorschlagen sollten, ihm abwesend, sobald seine Amtszeit zu Ende zu gehen begänne, die Kandidatur für ein zweites Konsulat zu gewähren, damit er nicht aus diesem Grund früher abreise und den Krieg noch unvollendet lasse.
von keno.d am 10.11.2013
Während dieser Ereignisse, nachdem die Ermordung des Publius Clodius den Staat ins Chaos gestürzt hatte und der Senat Pompejus zum alleinigen Konsul gewählt hatte, verhandelte Caesar mit den Volkstribunen, die ihn zum Kollegen von Pompejus machen wollten. Er bat sie, dem Volk stattdessen vorzuschlagen, dass er sich für ein zweites Konsulat bewerben dürfe, während er abwesend sei, sobald sein militärisches Kommando fast beendet wäre. Auf diese Weise müsste er sein Kommando nicht vorzeitig verlassen und einen noch nicht beendeten Krieg aufgeben.