Pro quinto metello non immerito augustus existimat magis ab actuaris exceptam male subsequentibus uerba dicentis, quam ab ipso editam; nam in quibusdam exemplaribus inuenio ne inscriptam quidem pro metello, sed quam scripsit metello, cum ex persona caesaris sermo sit metellum seque aduersus communium obtrectatorum criminationes purgantis.
von lenard948 am 15.08.2021
Augustus hält es für nicht unbegründet, dass die Rede über Quintus Metellus von Schreibern schlecht aufgezeichnet wurde, die dem Sprecher nicht folgen konnten, anstatt vom Sprecher selbst veröffentlicht worden zu sein. Tatsächlich habe ich in einigen Exemplaren gefunden, dass sie nicht einmal mit „Verteidigung des Metellus" betitelt ist, sondern vielmehr „Brief an Metellus", da die Rede aus Caesars Perspektive geschrieben ist und sowohl Metellus als auch sich selbst gegen Anschuldigungen gemeinsamer Kritiker verteidigt.
von mayla945 am 06.01.2024
Was Quintus Metellus betrifft, denkt Augustus nicht ohne Grund, dass die Rede eher von Schreibern schlecht aufgezeichnet wurde, die den Worten des Sprechers folgten, als dass sie von ihm selbst veröffentlicht worden sei; denn in gewissen Abschriften finde ich sie nicht einmal mit „Pro Metello" überschrieben, sondern als einen Brief, den er an Metellus schrieb, da der Diskurs aus der Perspektive Caesars Metellus und ihn selbst verteidigt gegen die Anschuldigungen gemeiner Verleumder.