Cum decurias rerum actu expungeret, eum, qui dissimulata vacatione quam beneficio liberorum habebat responderat, ut cupidum iudicandi dimisit; alium interpellatum ab adversariis de propria lite negantemque cognitionis rem sed ordinari iuris esse, agere causam confestim apud se coegit, proprio negotio documentum daturum, quam aequus iudex in alieno negotio futurus esset.
von hans.y am 30.08.2014
Als er die Gerichtsjuroren überprüfte, entließ er denjenigen, der als zu urteilsfreudig galt, weil er eine Befreiung, die er kraft des Kinderprivilegs hatte, verschwiegen hatte; einen anderen, der von Gegenparteien über seine eigene Klage unterbrochen wurde und bestritt, dass es sich um eine Sonderzuständigkeit handle, sondern um gewöhnliches Recht, zwang er, seine Sache sofort vor ihm zu verhandeln, um mit seiner eigenen Angelegenheit zu beweisen, wie gerecht er als Richter in einer fremden Angelegenheit sein würde.
von dominick.911 am 07.03.2015
Bei der Überprüfung der Geschworenenlistenprüfte er einen Mann ab, der seine rechtmäßige Befreiung vom Geschworenendienst (die ihm aufgrund seiner Kinder zustand) verschwiegen hatte und ihn als zu eifrig für den Dienst betrachtete. In einem anderen Fall, als ein Mann von seinen Gegnern wegen seiner persönlichen Klage konfrontiert wurde und behauptete, es sei keine Angelegenheit für eine Sonderverhandlung, sondern für ein reguläres Gericht, zwang er ihn, seine Sache sofort dort zu verhandeln, und erklärte, dies werde zeigen, wie gerecht er andere Fälle beurteilen würde, indem er sehe, wie er seinen eigenen behandle.