Etiam cognitio falsi testamenti recepta est, in quo et ipse signaverat.
von mayah838 am 04.09.2020
Sie akzeptierten sogar die Gültigkeit des gefälschten Testaments, das er selbst ebenfalls unterschrieben hatte.
von florian.w am 05.01.2022
Selbst die Anerkennung des falschen Testaments wurde angenommen, in dem er selbst unterschrieben hatte.