Item scribam quaestorium itemque praetura functum senatorem inauditos et innoxios relegavit, quod ille adversus privatum se intemperantius affuisset, hic in aedilitate inquilinos praediorum suorum contra vetitum cocta vendentes multasset vilicumque intervenientem flagellasset.
von aurelia.921 am 10.08.2014
Er verbannte sowohl einen Schatzschreiber als auch einen ehemaligen Prätor, der inzwischen Senator war, ohne Anhörung und trotz ihrer Unschuld. Seine Gründe waren, dass der erste Mann ihm zu heftig entgegengetreten war, als er noch Privatmann war, während der zweite während seiner Zeit als Ädil die Mieter seiner Ländereien für das unerlaubte Verkaufen von gekochten Speisen bestraft und einen Verwalter, der zu intervenieren versuchte, ausgepeitscht hatte.
von emilia917 am 30.05.2013
Gleichermaßen relegierte er einen Quästorenschreiber sowie einen Senator, der als Prätor gedient hatte, beide ungehört und unschuldig, weil der erstere sich als Privatperson zu ungestüm gegen ihn gestellt hatte und der letztere während seiner Aedilität die Mieter seiner Ländereien für den Verkauf gekochter Speisen gegen das Verbot gebüßt und den einschreitenden Verwalter ausgepeitscht hatte.