Item scribam quaestorium itemque praetura functum senatorem inauditos et innoxios relegavit, quod ille adversus privatum se intemperantius affuisset, hic in aedilitate inquilinos praediorum suorum contra vetitum cocta vendentes multasset vilicumque intervenientem flagellasset.
von emilia917 am 30.05.2013
Gleichermaßen relegierte er einen Quästorenschreiber sowie einen Senator, der als Prätor gedient hatte, beide ungehört und unschuldig, weil der erstere sich als Privatperson zu ungestüm gegen ihn gestellt hatte und der letztere während seiner Aedilität die Mieter seiner Ländereien für den Verkauf gekochter Speisen gegen das Verbot gebüßt und den einschreitenden Verwalter ausgepeitscht hatte.