Irae atque iracundiae conscius sibi, utramque excusavit edicto distinxitque, pollicitus alteram quidem brevem et innoxiam, alteram non iniustam fore.
von simon.d am 26.08.2019
In dem Bewusstsein seiner Neigungen zu Zorn und Wut erließ er einen Erlass, der beide erklärte und unterschied, und versprach, dass der eine kurz und harmlos sei, während der andere niemals ungerechtfertigt sein würde.
von karlotta.n am 03.03.2014
Sich seiner Wut und Zornigkeit bewusst, entschuldigte und unterschied er beide durch ein Edikt, wobei er versprach, dass die eine fürwahr kurz und harmlos sein würde, die andere nicht ungerecht.