Sed et haec et cetera totumque adeo ex parte magna principatum non tam suo quam uxorum libertorumque arbitrio administravit, talis ubique plerumque, qualem esse eum aut expediret illis aut liberet.
von fillip8827 am 10.10.2014
Aber sowohl diese Dinge als auch andere Dinge und tatsächlich die Herrschaft im Ganzen verwaltete er zum größten Teil nicht so sehr nach seinem eigenen Urteil, sondern nach dem Willen seiner Frauen und Freigelassenen, indem er überall weitgehend eine solche Person war, wie es für sie entweder vorteilhaft oder angenehm war.
von enes.z am 03.03.2015
Aber er verwaltete sowohl diese Angelegenheiten als auch alles andere, einschließlich eines Großteils seiner Herrschaft, nicht wirklich nach seinen eigenen Wünschen, sondern vielmehr nach denen seiner Ehefrauen und Freigelassenen, wobei er meist genau so handelte, wie es ihnen zweckmäßig oder wünschenswert erschien.