Infans autem relictus a patre ac per omne fere pueritiae atque adulescentiae tempus variis et tenacibus morbis conflictatus est, adeo ut animo simul et corpore hebetato ne progressa quidem aetate ulli publico privatoque muneri habilis existimaretur.
von jonte.a am 12.08.2021
Von seinem Vater als Kind verlassen, litt er während fast seiner gesamten Kindheit und Jugend an verschiedenen anhaltenden Krankheiten, die ihn geistig und körperlich derart schwächten, dass er selbst im Erwachsenenalter von anderen als untauglich für öffentliche und private Aufgaben angesehen wurde.
von janis.824 am 18.11.2019
Das Kind, das zudem von seinem Vater verlassen worden war, wurde während nahezu der gesamten Kindheits- und Jugendzeit von verschiedenen und anhaltenden Krankheiten geplagt, derart, dass sein Geist und Körper gleichermaßen abgestumpft waren, sodass er auch mit zunehmendem Alter für keinerlei öffentliche oder private Aufgabe als geeignet angesehen wurde.