Reliquos antonii reginaeque commmunes liberos non secus ac necessitudine iunctos sibi et conservavit et mox pro conditione cuiusque sustinuit ac fovit.
von haily.l am 19.01.2021
Die verbleibenden gemeinsamen Kinder von Antonius und der Königin, nicht anders als diejenigen, die ihm durch Familienbande verbunden waren, bewahrte und unterstützte er bald nach dem Zustand eines jeden und umhegte sie.
von joanna.g am 01.09.2018
Er schützte die anderen Kinder von Antonius und Kleopatra, als wären es seine eigenen Familienmitglieder, und unterstützte und kümmerte sich kurz darauf um jeden von ihnen entsprechend ihres individuellen Status.