Nonnulli patrum familiarum testamento caverunt, ut ab heredibus suis praelato titulo victumae in capitolium ducerentur votumque pro se solveretur, quod superstitem augustum reliquissent.
von wolfgang.957 am 02.08.2022
Einige Familienoberhäupter verfügten in ihrem Testament, dass von ihren Erben, nach Voranstellung einer Inschrift, Opfertiere zum Kapitol geführt und ein Gelübde für sie erfüllt werden sollten, weil sie Augustus am Leben gelassen hatten.
von nicklas8991 am 06.07.2017
Einige Familienoberhäupter legten in ihren Testamenten fest, dass ihre Erben Opfertiere zum Kapitol führen sollten, mit einer vorangestellten Inschrift, und ein Gelübde in ihrem Namen erfüllen sollten, weil sie zu Lebzeiten des Augustus verstorben waren.