Officia cum multis mutuo exercuit, nec prius dies cuiusque sollemnes frequentare desiit, quam grandior iam natu et in turba quondam sponsaliorum die vexatus.
von celina.j am 07.07.2024
Er pflegte gegenseitige soziale Verpflichtungen mit vielen Menschen und hörte nicht auf, deren besondere Anlässe zu besuchen, bis er bereits recht alt war und einst bei einer Verlobungsfeier in einer Menschenmenge tätlich angegriffen worden war.
von amaya.r am 22.10.2022
Pflichten übte er mit vielen gegenseitig aus und hörte nicht auf, an den feierlichen Tagen eines jeden teilzunehmen, bevor er, bereits älter an Jahren und an einem Verlobungstag einst in einer Menge gedrängt, davon abgehalten wurde.