Cum autem plerique equitum attrito bellis civilibus patrimonio spectare ludos e quattuordecim non auderent metu poenae theatralis, pronuntiavit non teneri ea, quibus ipsis parentibusve equester census umquam fuisset.
von kian.i am 15.07.2018
Da die meisten Ritter, deren Vermögen durch Bürgerkriege aufgebraucht war, aus Angst vor rechtlichen Strafen nicht wagten, die Vorstellungen von den vierzehn für Ritter reservierten Reihen zu verfolgen, verkündete er, dass das Gesetz nicht für diejenigen gelte, die selbst jemals als Ritter qualifiziert waren oder deren Eltern dies gewesen waren.
von alex928 am 19.08.2024
Als jedoch die meisten Ritter, deren Vermögen durch Bürgerkriege erschöpft war, nicht wagten, die Spiele aus den vierzehn [Reihen] aus Furcht vor theatralischer Bestrafung zu beobachten, verkündete er, dass diejenigen davon nicht betroffen seien, denen selbst oder deren Eltern jemals der ritterliche Zensus zugestanden hatte.