Auctor et aliarum rerum fuit, in quis: ne acta senatus publicarentur, ne magistratus deposito honore statim in provincias mitterentur, ut proconsulibus ad mulos et tabernacula, quae publice locari solebant, certa pecunia constitueretur, ut cura aerari a quaestoribus urbanis ad praetorios praetoresve transiret, ut centumviralem hastam quam quaesturam functi consuerant cogere decemviri cogerent.
von friederike.979 am 30.11.2015
Er führte auch mehrere andere Reformen ein, darunter: das Verhindern der Veröffentlichung von Senatsverhandlungen, das Stoppen der Entsendung von Magistraten in Provinzämter unmittelbar nach Beendigung ihres Amtes, die Festlegung einer festen Zulage für Transport und Unterkunft der Prokonsule (die zuvor öffentlich ausgehandelt wurden), die Übertragung der Verwaltung der Staatskasse von städtischen Schatzmeistern auf höhere Magistrate oder Prätoren sowie die Verlagerung der Befugnis zur Einberufung des Hundertmännergerichts von ehemaligen Schatzmeistern auf ein Gremium von zehn Beamten.
von matti.n am 31.08.2015
Er war der Urheber weiterer Maßnahmen, darunter: dass die Senatsakten nicht veröffentlicht werden sollten, dass Magistrate nicht unmittelbar nach Niederlegung ihres Amtes in Provinzen entsandt werden sollten, dass für Prokonsule ein fester Betrag für Maultiere und Zelte festgelegt werden sollte, die üblicherweise öffentlich vergeben wurden, dass die Verwaltung der Staatskasse von den städtischen Quästoren auf Prätoren oder Prätorier übergehen sollte, dass das Zentumviralgericht, das frühere Quästoren einzuberufen pflegten, von den Dezemvirn einberufen werden sollte.