Appellationes quotannis urbanorum quidem litigatorum praetori delegabat urbano, at provincialium consularibus viris, quos singulos cuiusque provinciae negotiis praeposuisset.
von valeria.h am 24.11.2022
Die jährlichen Berufungen der städtischen Rechtsstreitenden delegierte er tatsächlich an den städtischen Prätor, diejenigen der Provinzbewohner jedoch an Konsuln, die er einzeln mit den Angelegenheiten der jeweiligen Provinz betraut hatte.
von rebekka.w am 27.08.2021
Er pflegte jährlich die Berufungen der Stadtbewohner dem Stadtprätor zu übertragen, während die Berufungen aus den Provinzen an ehemalige Konsuln gingen, die er einzeln mit den Angelegenheiten der jeweiligen Provinz betraut hatte.