Dixit autem ius non diligentia modo summa sed et lenitate, siquidem manifesti parricidii reum, ne culleo insueretur, quod non nisi confessi adficiuntur hac poena, ita fertur interrogasse: certe patrem tuum non occidisti.
von merle.954 am 07.10.2019
Überdies übte er die Rechtsprechung nicht nur mit höchster Sorgfalt, sondern auch mit Milde, da er tatsächlich einen des offenkundigen Vatermordes Beschuldigten, damit dieser nicht in den Sack genäht werde - eine Strafe, die nur über Geständige verhängt wird - so verhört haben soll: Sicher hast du deinen Vater nicht getötet?
von olivia.923 am 09.02.2024
Er sprach Recht nicht nur mit äußerster Sorgfalt, sondern auch mit Gnade. Zum Beispiel, als er einen Mann konfrontierte, der offensichtlich des Vatermordes schuldig war, fragte er ihm – um zu vermeiden, dass er in einen Ledersack genäht wurde (eine Strafe, die nur Geständigen auferlegt wurde) – angeblich: Sie haben Ihren Vater sicher nicht getötet, oder?