Spatium urbis in regiones vicosque divisit instituitque, ut illas annui magistratus sortito tuerentur, hos magistri e plebe cuiusque viciniae lecti.
von joana.v am 29.01.2023
Er teilte das Stadtgebiet in Bezirke und Nachbarschaften ein und ordnete an, dass jährliche Beamte die Bezirke per Losverfahren beaufsichtigen, während die Nachbarschaften von Beamten überwacht wurden, die aus der Bevölkerung der jeweiligen Gegend ausgewählt wurden.
von emmi.q am 13.01.2018
Den Stadtraum teilte er in Regionen und Viertel ein und legte fest, dass diese jährlichen Magistrate sie per Los beaufsichtigen sollten, wobei diese Magistrate aus der Volksschicht der jeweiligen Nachbarschaft gewählt wurden.