Quam voluntatem, cum prae se identidem ferret, quodam etiam edicto his verbis testatus est: ita mihi salvam ac sospitem rem p.
von pepe.t am 29.11.2019
Welche Absicht er, indem er sie sich wiederholt vor Augen führte, mit einem bestimmten Edikt auch in diesen Worten bezeugte: so möge mir die Republik sicher und wohlbehalten sein.
von matilda.942 am 17.03.2017
Als er diese Absicht unablässig offen zeigte, bekräftigte er sie sogar in einem Edikt mit diesen Worten: Der Staat möge für mich unversehrt und wohlbehalten bleiben.