Severe curioseque nec sine moderatione recognovit, palam adempto equo quibus aut probri aliquid aut ignominiae inesset, eorum qui minore culpa tenerentur nominibus modo in recitatione praeteritis.
von celine8917 am 26.04.2021
Streng und sorgfältig und nicht ohne Mäßigung prüfte er sie, öffentlich das Pferd denjenigen wegnehmend, bei denen entweder eine Schande oder Unehre vorhanden war, von denjenigen, die von geringerer Schuld gehalten wurden, nur die Namen bei der Verlesung übergehend.
von nina.831 am 30.08.2019
Er führte eine strenge und sorgfältige Überprüfung durch, jedoch nicht ohne Mäßigung, indem er öffentlich denjenigen, die eines schändlichen oder entehrenden Verhaltens überführt waren, ihre Ritterschaft aberkannte, während er bei der Verlesung lediglich die Namen derer überging, die nur geringfügige Vergehen begangen hatten.