Pisonis, qui sub idem tempus syriae praepositus, nec dissimulans offendendum sibi aut patrem aut filium, quasi plane ita necesse esset, etiam aegrum germanicum gravissimis verborum ac rerum acerbitatibus nullo adhibito modo adfecit; propter quae, ut romam rediit, paene discerptus a populo, a senatu capitis damnatus est.
von giulia856 am 23.08.2021
Von Piso, der zur gleichen Zeit mit der Verwaltung Syriens betraut wurde und nicht verhhlte, dass er entweder den Vater oder den Sohn beleidigen müsse, als sei dies geradezu notwendig, behandelte er selbst den kranken Germanicus mit äußerster Härte in Worten und Handlungen, ohne jegliche Mäßigung; weshalb er, als er nach Rom zurückkehrte, fast vom Volk zerrissen und vom Senat zum Tode verurteilt wurde.
von luis.r am 28.03.2014
Piso, der um jene Zeit zum Gouverneur von Syrien ernannt worden war, machte deutlich, dass er entweder den Vater oder den Sohn gegen sich aufbringen musste. So, als hätte er keine andere Wahl, unterwarf er den bereits kranken Germanicus äußerst harten Behandlungen, sowohl in Worten als auch in Taten, ohne jegliche Mäßigung. Aufgrund dessen wurde er, als er nach Rom zurückkehrte, fast von der wütenden Menge zerrissen und vom Senat zum Tode verurteilt.