Sequenda est igitur, quae sola auctor restat et publici instrumenti auctoritas, praesertim cum gaius antium omnibus semper locis atque secessibus praelatum non aliter quam natale solum dilexerit tradaturque etiam sedem ac domicilium imperii taedio urbis transferre eo destinasse.
von nelly.t am 26.06.2017
Wir müssen uns daher auf offizielle Aufzeichnungen verlassen, die nun unsere einzige Quelle sind, besonders da wir wissen, dass Gaius Antium mehr liebte als jeden anderen Ort oder Zufluchtsort, ebenso wie seinen Geburtsort, und es heißt sogar, er habe geplant, die Hauptstadt dorthin zu verlegen, weil er Roms überdrüssig war.
von hedi.c am 01.04.2024
Daher muss die Autorität der öffentlichen Aufzeichnungen befolgt werden, die allein als Zeuge verbleibt, insbesondere da Gaius Antium über alle anderen Orte und Rückzugsorte nicht anders als sein Heimatland geliebt haben soll und sogar überliefert wird, dass er beabsichtigte, aufgrund der Müdigkeit der Stadt den Sitz und Wohnsitz des Reiches dorthin zu verlegen.