Quare transeunte eo prospicere ex superiore parte aut omnino quacumque de causa capram nominare, criminosum et exitiale habebatur.
von ayaz925 am 07.12.2015
Als er vorbeikam, galt es als gefährliches Verbrechen, von oben herabzublicken oder aus irgendeinem Grund eine Ziege zu erwähnen.
von alessio.d am 12.09.2013
Daher galt es als verbrecherisch und tödlich, bei seinem Vorbeigehen von einem höheren Ort aus auszuschauen oder aus irgendeinem Grund eine Ziege zu benennen.