Testamenta primipilarium, qui ab initio tiberi principatus neque illum neque se heredem reliquissent, ut ingrata rescidit; item ceterorum ut irrita et vana, quoscumque quis diceret herede caesare mori destinasse.
von emilia.8843 am 18.12.2020
Die Testamente der Primipilare, die seit Beginn von Tiberius' Herrschaft weder ihn noch sich selbst als Erben hinterlassen hatten, widerrief er als undankbar; ebenso die der anderen als nichtig und wertlos, von denen jemand behauptete, sie hätten beabsichtigt, mit Caesar als Erben zu sterben.
von emma.q am 02.07.2016
Er annullierte die Testamente von Hauptleuten, die seit Beginn von Tiberius' Herrschaft weder ihn noch sich selbst als Erben eingesetzt hatten, und erklärte sie für undankbar. Ebenso für ungültig erklärte er die Testamente anderer, wenn jemand behauptete, der Verstorbene habe beabsichtigt, Caesar zum Erben zu machen.