Negabat iure civitatem romanam usurpare eos, quorum maiores sibi posterisque eam impetrassent, nisi si filii essent, neque enim intellegi debere posteros ultra hunc gradum; prolataque divorum iuli et augusti diplomata ut vetera et obsoleta deflabat.
von mina.829 am 07.08.2013
Er bestritt, dass Menschen ein Recht auf römische Staatsbürgerschaft hätten, nur weil deren Vorfahren sie für sich und ihre Nachkommen errungen hatten, es sei denn, sie seien direkte Söhne, und argumentierte, dass der Begriff Nachkommen nicht über diese Generation hinaus verstanden werden sollte. Zudem verwarf er die von den vergöttlichten Julius Caesar und Augustus ausgestellten Dokumente als veraltet und irrelevant.
von Cristine am 02.03.2020
Er bestritt, dass diejenigen rechtmäßig die römische Staatsbürgerschaft nutzten, deren Vorfahren sie für sich und ihre Nachkommen erworben hatten, es sei denn, es handelte sich um Söhne, da nicht verstanden werden sollte, dass Nachkommen über diesen Grad hinausgingen; und er verwarf die vorgelegten Diplome der Göttlichen Julius und Augustus als alt und überholt.