Non temere in quemquam nisi crebris et minutis ictibus animadverti passus est, perpetuo notoque iam praecepto: ita feri ut se mori sentiat.
von sophia.d am 06.06.2013
Er erlaubte keine Bestrafung gegen jemanden, es sei denn mit häufigen und kleinen Schlägen, gemäß seiner bereits bekannten und dauerhaften Anweisung: so zu schlagen, dass der Betroffene seinen Tod spürt.
von olivia8943 am 31.12.2019
Er gestattete nicht, dass jemand eilig hingerichtet wurde, sondern nur mit vielen kleinen Schlägen, gemäß seiner berühmten stehenden Anweisung: Schlage so, dass das Opfer den Tod näher kommen spürt.