Rursum, utrum videatur diligenter ratio faciendi esse habita et excogitata, an ita temere, ut non veri simile sit quemquam tam temere ad maleficium accessisse.
von oliver.q am 12.06.2020
Zudem sollten wir prüfen, ob eine sorgfältig geplante und durchdachte Vorgehensweise vorliegt oder ob die Tat so leichtfertig ausgeführt wurde, dass es unwahrscheinlich erscheint, dass jemand ein solches Verbrechen auf so fahrlässige Weise begehen würde.