Nam et illa herba quae in segetem frugemque uentura est aliam constitutionemhabet tenera et uix eminens sulco, aliam cum conualuit et molli quidemculmo, sed quo ferat onus suum, constitit, aliam cum flauescit et ad areamspectat et spica eius induruit: in quamcumque constitutionem uenit, eamtuetur, in eam componitur.
von lorenz.e am 07.06.2021
Denn wahrlich jenes Kraut, das dazu bestimmt ist, zur Ernte und Frucht zu gelangen, hat eine Verfassung, wenn es zart ist und kaum dem Furchen entsteigt, eine andere, wenn es erstarkt ist und mit weichem Halm zwar, aber mit der Kraft, seine Last zu tragen, dasteht, eine andere, wenn es gelb wird und zur Tenne blickt und seine Ähre gehärtet ist: In welche Verfassung es auch immer gelangt, die bewahrt es, in die wird es gefügt.
von Liliana am 29.03.2017
Eine Pflanze, die zur Ernte heranwachsen wird, zeigt unterschiedliche Eigenschaften in jedem Entwicklungsstadium: wenn sie ein zarter Trieb ist, der kaum aus dem Boden hervorsprosst; wenn sie stärker geworden ist mit einem biegsamen Stängel, der ihr eigenes Gewicht tragen kann; und wenn sie golden wird, reif zur Ernte, mit verhärteten Ährenkörpern. In welchem Stadium sie sich auch befindet, sie bewahrt ihre Eigenschaften und passt sich ihnen an.