Fregit aliquis crus aut extorsit articulum: nonvehiculum navemque conscendit, sed advocat medicum ut fracta pars iungatur, ut luxata in locum reponatur.
von justus.955 am 17.06.2017
Wenn jemand ein Bein bricht oder ein Gelenk verrenkt, steigt er nicht sofort in ein Fahrzeug oder Schiff, sondern ruft einen Arzt, damit die gebrochene Körperstelle wieder zusammengefügt und das verrenkte Gelenk an seine richtige Stelle zurückgesetzt wird.
von mariam.856 am 07.05.2022
Jemand hat sich ein Bein gebrochen oder ein Gelenk verrenkt: Er besteigt kein Fahrzeug und kein Schiff, sondern ruft einen Arzt, damit der gebrochene Teil wieder zusammengefügt und der verrenkte Teil wieder an seine Stelle gesetzt werden kann.