von alex861 am 02.06.2019
Äußerst undankbar ist derjenige, der etwas verliert und dann so tut, als hätte er nie etwas erhalten.
von alisa.k am 18.01.2021
Höchst undankbar ist, wer, nachdem er etwas verloren hat, für das Empfangene nichts schuldig zu sein meint.