Cum ad patrimonium ventum est, diligentissimi conputatores sic rationem ponitis singulorum quibus aut pecuniam credituri estis aut beneficia nam haec quoque iam expensa fertis.
von jaron.952 am 02.06.2023
Wenn es um das Erbe geht, arbeiten die sorgfältigsten Buchhalter die Berechnungen für diejenigen aus, denen Sie Geld leihen oder Gefälligkeiten erweisen wollen, da Sie diese nun ebenfalls als Ausgaben betrachten.
von lenardt9943 am 14.04.2016
Wenn man zum Erbe gelangt ist, stellen die gewissenhaftesten Buchhalter eine Abrechnung auf, bei der sie die Einzelpersonen berücksichtigen, denen sie entweder Geld leihen oder Gefälligkeiten erweisen wollen, und diese Ausgaben bereits verbuchen.