Itaque gubernatori fortasse noceatur cuius ministerium aliis promissum tempestate inpeditur.
von lynn.e am 07.06.2015
Dem Steuermann könnte daher vielleicht Schaden zugefügt werden, dessen Dienst, anderen versprochen, durch einen Sturm behindert wird.
von matthis958 am 03.09.2015
So könnte möglicherweise der Schiffsführer haftbar gemacht werden, wenn ein Sturm ihn daran hindert, den anderen versprochenen Dienst zu erbringen.