Ingratus est qui beneficium reddit sine usura; itaque huius quoque rei habebitur ratio, cum conferentur accepta et expensa.
von alya.b am 06.09.2020
Wer eine Gefälligkeit erwidert, ohne etwas Zusätzliches hinzuzufügen, ist undankbar; daher wird auch dieser Umstand bei der Abwägung dessen, was gegeben und zurückgegeben wurde, berücksichtigt werden.
von lotta874 am 21.03.2022
Undankbar ist derjenige, der eine Wohltat ohne Zinsen zurückgibt; daher wird auch von dieser Sache Rechnung geführt werden, wenn Einnahmen und Ausgaben verglichen werden.