Iam illa manifestiora sunt quam ut admoneri debeas quaerendum esse quam libenter profuerit, quam invitus nocuerit, quoniam animo et beneficia et iniuriae constant.
von charlotte935 am 10.06.2024
Diese Punkte sind zu offensichtlich, um einer Erinnerung zu bedürfen: Wir sollten untersuchen, wie bereitwillig jemand bereit war war zu helfen und wie widerwillig er Schaden zuzufügen war, da sowohl gute Taten als auch Vergehen von der Absicht abhängen.
von victoria9874 am 13.11.2013
Nunmehr sind diese Dinge offenkundiger, als dass du daran erinnert werden müsstest, dass untersucht werden muss, wie bereitwillig er Gutes getan hat, wie widerwillig er Schaden verursacht hat, da sowohl Wohltaten als auch Verletzungen in der Absicht begründet liegen.